Rechtsanwalt Frederik Berkenhoff

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Vertragsrecht


Allgemein regelt das Vertragsrecht die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen,
wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag,
Maklervertrag oder Bauvertrag. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige
Vereinbarungen, die auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert werden können. Die Tätigkeit im Vertragsrecht
konzentriert sich sowohl auf die Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung als auch auf die Durchsetzung der daraus resultierenden
Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien.

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü