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Im Handelsrecht berate und vertrete ich unter anderem in Bezug auf Handelskauf, Publizitätspflicht und Handelsvertreterrecht.
Ich stehe Ihnen bei Fragen zum Recht der Personenhandelsgesellschaft zur Verfügung und berate Sie auch sonst bei der Gründung
von Personengesellschaften, wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts /GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG),
der Kommanditgesellschaft (KG) und der Stillen Gesellschaft, wobei hier insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und
gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet werden müssen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften
wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelung) und bei
Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern stehe ich Ihnen zur Verfügung.