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Beim Immobilienrecht handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete: Mietrecht (Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht),
Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken
als auch die Planung (Bebauungsplan, Erschließungsplan und Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke).